>
Heilpraktiker
für Psychotherapie
Hans-Peter Ries
Im Avendi
Neckarhaus

Wingertsäcker 2
D-68535
Edingen- Neckarhausen
Wingertsäcker 2
Verantwortlich für den Inhalt: Hans-Peter Ries. Wingertsäcker 2, 68535 Edingen-Neckarhausen. Tel. 06203-402134, rieshypnotics@aol.com
Weitere Verwertung der Inhalte soweit nicht durch Dritte geregelt, nur mit schriftlicher Zustimmung des Seiteninhabers.
Praxis für heilpraktische
sychotherapie
P
P
Tel 06203-402134
Praxisleistung
Persönliches
Kontakt
A G B
Impressum
Hypnosetherapie
c
c
c
c
   acebook
f
Schwerpunktpraxis für Hypnosetherapie
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Praxis für moderne Hypnose,
Heilpraktiker für Psychotherapie, Hans-Peter Ries

§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
(1) Soweit nicht ausdrücklich, anders vereinbart, gelten für die Beauftragung der Dienstleistungen zwischen dem Patienten und dem Heilpraktikerin für Psychotherapie: Hans-Peter Ries (nachfolgend Therapeut genannt), diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) als Behandlungsvertrag gemäß § 611 ff. BGB.
(2) Nach dem Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag zwischen Patient und Therapeut, schuldet letztgenannter eine  Leistung im Sinne eines Dienstleistungsvertrages.
(3) Der Patient ist gegenüber dem Therapeuten zur Vergütung eines Honorars verpflichtet.
Hierbei unterliegt die Höhe der Vergütung  gem.  § 611 BGB der freien Vereinbarung zwischen Therapeut und Patient.          

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Behandlungsvertrag zwischen Patient und Therapeut kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Therapeuten annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und/oder Therapie an ihn wendet.
(2) Der Therapeut ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn es um Beschwerden geht, die der Therapeut auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes (HPG) nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten.
In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Therapeuten für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
(1) Der Therapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
(2) Über die Therapiemethoden entscheidet der Patient nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Therapeuten über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht informiert wurde.             (3) In der Regel werden vom Heilpraktiker für Psychotherapie Methoden der Psychotherapie und Erfahrungsmedizin angewendet, die schulmedizinisch nicht unbedingt anerkannt sein müssen.

Diese Methoden sind im Allgemeinen oft auch nicht kausal-funktional erklärbar und so kann/darf  ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
Haftungsansprüche sind daher auch für eventuelle Folgen nicht abzuleiten.
Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Therapeuten vor Behandlungsbeginn schriftlich zu erklären.
(4) Der Therapeut darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) gemäß Sozialgesetzbuch ausstellen.

§ 4 Mitwirkung des Patienten
Der Patient ist zu keiner aktiven Mitwirkung verpflichtet. Der Therapeut ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 5 Honorar
(1) Der Therapeut hat gem. §1 Abs (3) dieser AGB für seine Dienste Anspruch auf eine Vergütung bzw. ein Honorar.
Die Höhe der Vergütung  gem.  § 611 BGB unterliegt der freien Vereinbarung zwischen Therapeut und Patient.
Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist ausgeschlossen.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar nach jeder Beratung/Behandlung vom Patienten in bar an den Therapeuten gegen Quittung zu entrichten.
(3) Die Festlegung von Einzelheiten zur Beauftragung und Vergütung von Leistungen Dritter (z.B. Laborleistungen) erfolgt - bei Bedarf - in einer gesonderten schriftlichen Erklärung.
(4) Soweit der Patient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, befreit ihn dies nicht zur Zahlung gem. §5 Abs.(1,2,3) gegenüber dem Therapeuten.
Der Therapeut ist zur Direktabrechnung mit Dritten nicht verpflichtet und kann sowohl Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
(5) Soweit der Therapeut im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 3 Absatz 2 den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich.

§ 6 Arzneimittel
(1) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i. d. F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch einen Therapeuten (im Sinne des Heilpraktikergesetzes) nicht gestattet.
Die Direktverabreichung stellt keine Abgabe sondern eine Verwendung dar.
(2) Zur Ausstellung von Rezepten zum Bezug von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist der Therapeut nicht berechtigt.

§ 7 Vertraulichkeit der Behandlung
(1) Der Therapeut behandelt sämtliche Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich Diagnose, Beratungen und Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher *schriftlicher Zustimmung des Patienten. (*Schweigepflichtentbindung)
(2) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. behördlicher oder gerichtlicher Anordnung, Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen u.ä.) besteht ggf. zur Weitergabe von Patientendaten - eine Auskunftspflicht.
Dies gilt auch für Auskünfte an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
(3) Treten Umstände ein die entsprechend §7 Abs. (1) zu einer Auskunft verpflichten, so können hieraus keine Haftungsansprüche gegenüber dem Therapeuten, geltend gemacht werden.
(4)  § 7 Abs. (3) findet auch dann Anwendung wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen den Therapeuten oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
(5) Der Patient stimmt ausdrücklich zu, daß seine Krankengeschichte im Rahmen anonymisierter Fallstudien Fachkreisen zugänglich gemacht werden darf.
(6) Wünscht der Patient - z.B. aus Erstattungsgründen - eine Rechnung, welche Diagnose- und Therapiespezifizierungen oder persönliche Daten enthält, so übernimmt er damit die Verantwortung der Vertraulichkeit.

§ 8 Datenschutz und Handakte
(1) Dem Patienten ist bekannt und er willigt darin ein, dass im Rahmen des Behandlungsvertrages die erforderlichen persönlichen Daten durch den Therapeuten auf Datenträgern gespeichert werden.
(2) Der Therapeut führt Aufzeichnungen über alle Patientenleistungen (Handakte).
Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen.
(3) Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, kann der Therapeut eine kostenpflichtige Abschrift oder Kopie erstellen. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden auch diese nur in Kopie beigefügt.

§ 9 Haftpflicht
(1) Mit betreten der Praxisräume des Therapeuten, besteht eine erhöhte Vorsichtspflicht für den Patienten.
Für Schäden an Sachmitteln, Einrichtungsgegenständen, Sitz,- und Liegeeinrichtungen, sowie körperliche Schäden, die durch den Patienten entstanden sind, haftet der Patient.
(2) Behandlungsschwerpunkt des Therapeuten, ist die Suggestionstherapie mittels Hypnose (Trance).
Zum derzeitigen Zeitpunkt sind bei kontrollierter Anwendung keine Gefahren für Leib und Seele bekannt.
Ein Haftungsanspruch für später bekanntwerdende gesundheitliche Gefahren, gilt hiermit als ausgeschlossen.
(3) Bestimmte psychische Erkrankungen (z.B. Schizophrenie, Delier, Epilepsie) können in seltenen Fällen beim Einsatz von Hypnose zu gefährlichen Wechselwirkungen und bleibenden, psychischen Schäden führen.
Der Patient verpflichtet auf Fragen zu seiner bisherigen Krankengeschichte, stets wahrheitsgemäß zu Antworten, bzw. auch aus eigenem Antrieb, alles dazu beizutragen um möglichst alle derzeitigen und bisherigen Krankheiten, insbesondere solcher mit neurologischen oder psychischen Hintergründen, aufzudecken.

§ 10 Meinungsverschiedenheiten
Patient und Therapeut verpflichten sich in gegenseitigem Einvernehmen, bei Meinungsverschiedenheiten möglichst eine gütige Einigung zu erzielen.
Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein oder werden - wird damit die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht berührt.
Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Die Inhalte dieser AGB können sich ohne weitere Ankündigung ändern.
Um Rechtsnachteilen vorzubeugen empfiehlt es sich die zum Zeitpunkt des geplanten Besuches rechtskräftige Version einzusehen. Die letzten Änderungen werden immer in der Fußzeile angezeigt.
Letzte Änderung 25.04.2014